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WAHLARZT

Die Behandlung in einer Wahlarztordination gibt mir die Möglichkeiten mich unbürokratisch, zeitnah und ausführlich mit dem Patienten zu beschäftigen und besser auf individuelle Beschwerden einzugehen.

Dies bedeutet
Pünktlichkeit
kein Zeitdruck
rasche Terminvereinbarung
kurze Wartezeiten

Die erbrachten Leistungen werden nicht direkt mit der Krankenkasse abgerechnet, sondern in Form einer Honorarnote direkt mit dem Patienten am Ende der Ordination.
Sie haben die Möglichkeit, diese bei ihrer Krankenkasse einzureichen. Üblicherweise werden bis zu 80% eines vergleichbaren Kassenarzthonorares zurückerstattet.
Sollten Sie eine Zusatzversicherungen abgeschlossen haben wird die von Ihnen bezahlte ärztliche Honorarnote, abhängig von Ihrem Vertrag, erstattet.
Bitte beachten sie, dass eine Rückerstattung in der Regel nur dann erfolgt, wenn sie im gleichen Quartal keinen Kassenarzt gleicher Fachrichtung in Anspruch genommen haben.

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